Konzepte und Regelungen

Hausordnung

An unserem Gymnasium ist es untersagt, in Schrift und Wort die Freiheit und Würde des Menschen (gemäß Artikel 1 Grundgesetz) verächtlich zu machen. Die Verwendung von Symbolen, Kennzeichen und Grußerweisungen verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Organisationen, der Aufruf zu Hass und Hetze gegen andere Menschengruppen bzw. die Volksverhetzung sind Straftaten und werden ohne Ausnahme von der Schule angezeigt. Unsere Schule soll ein Ort des friedlichen und weltoffenen Miteinanders sein. Eine Demonstration durch Kleidung und Auftreten, die Gewaltbereitschaft oder Intoleranz darstellt, wird nicht akzeptiert.

Diese Hausordnung soll dazu dienen, das Zusammenleben und Zusammenarbeiten von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten und des weiteren schulischen Personals zu unterstützen. Innerhalb und außerhalb des Schulalltags soll der Umgang geprägt sein durch Toleranz, Hilfsbereitschaft, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme. Diese Hausordnung gilt für alle auf dem Schulgelände stattfindenden Veranstaltungen, auch wenn diese außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Weiterhin beruht diese Hausordnung auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Brandenburg, den Verordnungen und geltenden Vorschriften, nachzulesen auf www.bravors.brandenburg.de.

Grundsätzlich regeln die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler das gemeinsame Leben an der Schule durch folgende Gemeinschaftsregeln.

  1. Es ist darauf zu achten, dass das Schulgebäude, das Inventar sowie die Außenanlagen pfleglich zu behandelt sind. Im Interesse aller sind der Schulhof, die Flure und Toiletten sauber zu halten.
  2. Außergewöhnliche Verschmutzungen und Schäden werden im Sekretariat gemeldet. Wer einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, kann zum Schadenersatz verpflichtet werden.
  3. Probleme und Streitigkeiten werden gewaltfrei gelöst. Ein Verhalten, das die Gesundheit anderer Personen gefährdet, ist auf dem gesamten Schulgelände zu vermeiden.
  4. Das Eigentum Anderer ist zu achten und zu respektieren. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.
  1. Der Unterricht beginnt um 8:30 Uhr (1. Stunde). Fehlende oder zu spät kommende Schülerinnen und Schüler werden durch die unterrichtsführende Lehrkraft unverzüglich in weBBschule eingetragen. Falls die Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen ist, wird dies vom Klassen- bzw. Kurssprecher im Sekretariat gemeldet.
  2. Essen, Trinken und das Kauen von Kaugummis sind während des Unterrichts nicht erlaubt. In begründeten Fällen kann, nach Erlaubnis des unterrichtenden Lehrers, von diesem Grundsatz abgewichen werden (Klassenarbeiten, Klausuren, Abitur, hohe Temperaturen).
  3. Fachraumwechsel haben zügig zu erfolgen, sodass der nachfolgende Unterricht stets pünktlich beginnen kann. Nach den großen Pausen (Hofpausen) erfolgt dieser Wechsel unmittelbar vor dem Unterricht.
  4. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, die laut Raumbelegungsplan als letzte einen Unterrichtsraum nutzen, sind dafür verantwortlich, dass die Stühle hochgestellt, die Tafel sauber abgewischt bzw. ausgeschaltet ist, grobe Verschmutzungen unter den Bänken und auf dem Fußboden entfernt, die Fenster verschlossen sowie alle Lampen ausgeschaltet werden.
  1. Zu Beginn der großen Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf den Schulhof. Die Unterrichtsräume werden unverzüglich von der Lehrkraft verschlossen. Eine Ausnahme dieser Regelung bildet der Blockunterricht.
  2. Nach dem Abklingeln aufgrund schlechter Witterung ist der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen bzw. dem Schulgebäude erlaubt.
  3. Das Verlassen des Schulgeländes in Pausen und Freistunden ist nicht gestattet.
  4. Das Betreten der Turnhalle ist erst nach Ankunft des unterrichtenden Sportlehrers erlaubt.
  5. Generell wird am Schultor vom Fahrrad abgestiegen. Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Die Fahrräder werden in den Fahrradständern angeschlossen, da sonst eine eventuelle Schadensersatzleistung durch den Schulträger entfällt. Hinweis: Bei Diebstahl eines angeschlossenen Fahrrads ist umgehend das Sekretariat zu informieren, um einen möglichen Versicherungsschutz einfordern zu können. Das Abstellen von Motorrädern, Mopeds bzw. PKW ist auf dem Schulhof nicht gestattet, vorbehaltlich eventueller Ausnahmeregelungen.
  1. Zu Beginn der großen Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf den Schulhof. Die Unterrichtsräume werden unverzüglich von der Lehrkraft verschlossen. Eine Ausnahme dieser Regelung bildet der Blockunterricht.
  2. Nach dem Abklingeln aufgrund schlechter Witterung ist der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen bzw. dem Schulgebäude erlaubt.
  3. Das Verlassen des Schulgeländes in Pausen und Freistunden ist nicht gestattet.
  4. Das Betreten der Turnhalle ist erst nach Ankunft des unterrichtenden Sportlehrers erlaubt.
  5. Generell wird am Schultor vom Fahrrad abgestiegen. Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Die Fahrräder werden in den Fahrradständern angeschlossen, da sonst eine eventuelle Schadensersatzleistung durch den Schulträger entfällt. Hinweis: Bei Diebstahl eines angeschlossenen Fahrrads ist umgehend das Sekretariat zu informieren, um einen möglichen Versicherungsschutz einfordern zu können. Das Abstellen von Motorrädern, Mopeds bzw. PKW ist auf dem Schulhof nicht gestattet, vorbehaltlich eventueller Ausnahmeregelungen.
  1. Die unbefugte Benutzung eines Handys, Smartphones oder Tablets ist während des Unterrichts nicht erlaubt. Die Nutzung jeglicher Technik zu Unterhaltungszwecken ist auf den Fluren sowie in sämtlichen Unterrichtsräumen nicht gestattet. Zu Unterrichtszwecken, etwa zur Visualisierung eines Referats o.Ä. ist der Gebrauch sämtlicher Elektronik nach Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt. Technische Geräte, die für den Unterricht nicht relevant sind, sollten ausgeschaltet in der Schultasche bzw. dem Schulrucksack aufbewahrt werden. Bei Verlust dieser und anderer Wertgegenstände erfolgt durch die Schule keine Schadensersatzleistung.
  1. Das Sekretariat ist für Schülerinnen und Schüler zur Erledigung verschiedener Verwaltungsvorgänge während der ausgehängten Sprechzeiten geöffnet. Notfälle jeglicher Art bilden hierbei eine Ausnahme.

Unterrichtszeiten

Stunde Klasse 7 bis 9 Klasse 10 bis 12 (später)
Ankunft 08:15 bis 08:25 Uhr 08:15 bis 08:25 Uhr
1. Stunde 08:30 bis 09:15 Uhr 08:30 bis 09:15 Uhr
2. Stunde 09:20 bis 10:05 Uhr 09:20 bis 10:05 Uhr
1./2. Stunde (Block) 08:30 bis 10:00 Uhr 08:30 bis 10:00 Uhr
große Pause 10:00 bis 10:20 Uhr 10:00 bis 10:20 Uhr
3. Stunde 10:20 bis 11:05 Uhr 10:20 bis 11:05 Uhr
4. Stunde 11:10 bis 11:55 Uhr 11:10 bis 11:55 Uhr
3./4. Stunde (Block) 10:20 bis 11:50 Uhr 10:20 bis 11:50 Uhr
große Pause/Essenspause 11:50 bis 12:20 Uhr 11:50 bis 12:20 Uhr
5. Stunde 12:20 bis 13:05 Uhr 12:20 bis 13:05 Uhr
6. Stunde 13:10 bis 13:55 Uhr 13:10 bis 13:55 Uhr
5./6. Stunde (Block) 12:20 bis 13:50 Uhr 12:20 bis 13:50 Uhr
7. Stunde 14:00 bis 14:45 Uhr 14:00 bis 14:45 Uhr