Anmeldeverfahren
Hinweise zum Anmeldeverfahren im Übergangsverfahren (Ü7-Verfahren) am Gymnasium Schöneiche
Die Aufnahme am Gymnasium Schöneiche basiert stets auf der Grundlage der Leistungen und der Einschätzung der Kompetenzen am Ende des ersten Halbjahres der 6. Klasse. Diese wird von den Grundschulen vorgenommen. Voraussetzung für die Aufnahme am Gymnasium Schöneiche ist eine Empfehlung der Grundschule für den Bildungsgang zum Erreichen der allgemeinen Hochschulreife (AHR).
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des MBJS.
Aus allen Bewerbenden und deren erreichten Leistungen wird eine Rangliste für die Anmeldung erstellt. Berücksichtigt werden dabei:
- Die Notensumme Mathematik, Deutsch, Englisch im 1. Halbjahr der Klasse 6 (Bedingung Notensumme)
- Der Notendurchschnitt aller Zeugnisnoten im 1. Halbjahr der Klasse 6
- Das Grundschulgutachten bzw. die Kompetenzeinschätzung
Das Formular zur Anmeldung erhalten Sie zusammen mit den Kopien des Grundschulgutachtens und des Halbjahreszeugnisses von Ihrer Grundschule am Ende des 1. Halbjahres. Im Anmeldeformular geben Sie einen Erstwunsch und einen Zweitwunsch an. Das Formular wird dann zum festgelegten Zeitpunkt (meistens im Februar) wieder in der Grundschule abgegeben.
Die Grundschule Ihres Sohnes bzw. Ihrer Tochter schickt diese Anmeldungen dann an die Erstwunschschulen. Nur in Ausnahmefällen (z.B. eine Schule in freier Trägerschaft, der Wohnort oder die Schule befinden sich in einem anderen Bundesland) müssten Sie sich selbst um die Weiterleitung der Anmeldung an das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) kümmern. Schülerinnen und Schüler, die sich eine Aufnahme am Gymnasium Schöneiche wünschen und ihre Eignung nicht nachgewiesen haben, erhalten eine Einladung zur Eignungsfeststellung in der Form des Probeunterrichtes (PU). Dieser kann auch an einem anderen Gymnasium stattfinden.
Bis zum Mitte des Monats Juni des kommenden Jahres werden dann die Aufnahme- und Zuweisungsverfahren an den weiterführenden Schulen durchgeführt. Alle Eltern erhalten einen Aufnahme- oder Zuweisungsbescheid mit Postausgang 13. Juni 2026.
Weitere Hinweise
Am Gymnasium Schöneiche erlernen alle Schülerinnen und Schüler entweder Spanisch, Französisch oder Latein als zweite Fremdsprache. Sie haben auf dem Anmeldeformular eine Wahlmöglichkeit. Dies ist keine Garantie auf die Fremdsprache.
Bewerberinnen und Bewerber, die in einem anderen Bundesland wohnen, müssen nachrangig behandelt werden.
Weitere Wünsche zur Zusammensetzung der Klassen können im Falle einer Aufnahme an das Gymnasium Schöneiche gern mitgeteilt, aber nicht immer berücksichtigt werden. Dafür schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail mit einer Begründung an den komm. Schulleiter.
